So sah es bisher aus: Innenfinanzierungseffekte durch klassische Pensionszusagen nach § 6a EstG.
Von Ende der siebziger Jahre an, bis zum Jahrtausendwechsel war es auch in kleinen Betrieben üblich, arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen nicht nur für die Geschäftsführenden Gesellschafter, sondern auch breit gestreut an die Belegschaft zu erteilen. Bei Steuerberaterseminaren der damaligen Zeit schwärmten die Vortragenden oft von der „hohen Kunst der Steuerersparnis durch Rückstellungen und die daraus resultierenden Innenfinanzierungseffekte“. Viele Unternehmen, die damals diese Form der Innenfinanzierungs- möglichkeiten nutzten, um nicht zu bezahlende Steuern im Betrieb zu halten (damals wurden 60% Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Gewinne erhoben), führten dieses Konzept ohne der Verpflichtung einer angemessenen Rückdeckung durch. Dies führt natürlich jetzt zu erheblichen Aufwendungen für die Zahlung lebenslanger Versorgungsleistungen, da diese aus den laufenden Einnahmen des Unternehmens bedient werden müssen. Zusätzlich verursacht diese Form neben handelsrechtlichen Bewertungsproblemen auch steuerliche Probleme in Form von Bilanzsprungrisiken durch das Wegfallen des Versorgungsgrundes. Die gebildeten Rückstellungen werden ab Rentenbeginn in kleinen Schritten bis zum 115. Lebensjahr des Versorgungsberechtigten aufgelöst. Da kaum jemand dieses biblische Alter erreicht, führt dies dazu, dass bei Tod des Versorgungsberechtigten mit 75 Jahren nur rund 20% der gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden. Der Freude keine Rente mehr zahlen zu müssen folgt sehr schnell die Ernüchterung in Form eines Bescheids vom Finanzamt, der besagt, dass die restlichen 80% Rückstellungen im Jahr des Ablebens gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen. CURA e.V. – der neue Weg in der bAV Innenfinanzierungseffekte durch alternative betriebliche Altersversorgungsmodelle. Das CURA Unterstützungskassen-Modell zeichnet sich durch große steuerliche Flexibilität aus. Weder müssen während der Anwartschaftsphase, noch in der Rentenphase bei Wegfall der Versorgungsverpflichtungen Rückstellungen aktiviert, noch Rückdeckungen aufgelöst werden. Sämtliche Steuervorteile und Rückdeckungsanlagen aus den zugesagten Versorgungsleistungen bleiben dem Unternehmen erhalten und können unter anderem zur Erfüllung von Versorgungszusagen neuer Mitarbeiter oder zur Erhöhung bestehender Zusagen genutzt werden.
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Kontrolling und Steuern, KMU, Heilbronn
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