So sah es bisher aus:
Innenfinanzierungseffekte durch
klassische Pensionszusagen
nach § 6a EstG.
Von Ende der siebziger Jahre an, bis zum Jahrtausendwechsel war es
auch in kleinen Betrieben üblich, arbeitgeberfinanzierte
Pensionszusagen nicht nur für die Geschäftsführenden Gesellschafter,
sondern auch breit gestreut an die Belegschaft zu erteilen.
Bei Steuerberaterseminaren der damaligen Zeit schwärmten die
Vortragenden oft von der „hohen Kunst der Steuerersparnis durch
Rückstellungen und die daraus resultierenden
Innenfinanzierungseffekte“.
Viele Unternehmen, die damals diese Form der Innenfinanzierungs-
möglichkeiten nutzten, um nicht zu bezahlende Steuern im Betrieb zu
halten (damals wurden 60% Körperschaft- und Gewerbesteuer auf
Gewinne erhoben), führten dieses Konzept ohne der Verpflichtung einer
angemessenen Rückdeckung durch.
Dies führt natürlich jetzt zu erheblichen Aufwendungen für die Zahlung
lebenslanger Versorgungsleistungen, da diese aus den laufenden
Einnahmen des Unternehmens bedient werden müssen. Zusätzlich
verursacht diese Form neben handelsrechtlichen Bewertungsproblemen
auch steuerliche Probleme in Form von Bilanzsprungrisiken durch das
Wegfallen des Versorgungsgrundes.
Die gebildeten Rückstellungen werden ab Rentenbeginn in kleinen
Schritten bis zum 115. Lebensjahr des Versorgungsberechtigten
aufgelöst.
Da kaum jemand dieses biblische Alter erreicht, führt dies dazu, dass bei
Tod des Versorgungsberechtigten mit 75 Jahren nur rund 20% der
gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden.
Der Freude keine Rente mehr zahlen zu müssen folgt sehr schnell die
Ernüchterung in Form eines Bescheids vom Finanzamt, der besagt, dass
die restlichen 80% Rückstellungen im Jahr des Ablebens
gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen.
CURA e.V. – der neue Weg in der bAV
Innenfinanzierungseffekte durch alternative betriebliche
Altersversorgungsmodelle.
Das CURA Unterstützungskassen-Modell zeichnet sich durch große
steuerliche Flexibilität aus.
Weder müssen während der Anwartschaftsphase, noch in der
Rentenphase bei Wegfall der Versorgungsverpflichtungen
Rückstellungen aktiviert, noch Rückdeckungen aufgelöst werden.
Sämtliche Steuervorteile und Rückdeckungsanlagen aus den
zugesagten Versorgungsleistungen bleiben dem Unternehmen erhalten
und können unter anderem zur Erfüllung von Versorgungszusagen neuer
Mitarbeiter oder zur Erhöhung bestehender Zusagen genutzt werden.
© CURA Unterstützungskasse e.V.
Kontrolling und Steuern,
KMU, Heilbronn
CURA e.V. bietet Ihnen einen neuen, ertragreicheren
Weg für alle Beteiligten.
„CURA - die paritätische Unterstützungskasse
für den Mittelstand“